Deutsche Gesellschaft für Pathologie

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Pressemitteilungen

PRESSEMITTEILUNG 05/2011, Berlin, den 8. April 2011

Experten diskutierten über Regelungsbedarf für Forschung mit Humanbiobanken
Der Deutsche Ethikrat und die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. hatte zum gestrigen Donnerstag zu einem Expertengespräch nach Berlin eingeladen, um über die Stellungnahme und die Empfehlungen des Ethikrates zu diskutieren, die Forschung mit Humanbiobanken auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Wissenschaftler, Juristen, Datenschützer und Ethiker waren zusammengekommen, um die vielfältigen Aspekte der Forschung unter Nutzung von Humanbiobanken und die Konsequenzen von Regulierungsmaßnahmen für die Forschungspraxis auszuloten und gemeinsam mit Politikern, Patientenvertretern und anderen Interessierten die Notwendigkeit eines Biobankgesetzes zu erörtern.

Die zentrale Empfehlung des Ethikrates, die Spender noch stärker als bisher vor den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten zu schützen und Vertrauen der Öffentlichkeit in den Betrieb von Biobanken zu schaffen sowie gleichzeitig durch eine Lockerung der Zweckbindung der Probennutzung die medizinische Forschung mit Biobankmaterialien zu erleichtern, fand die allgemeine Zustimmung der Referenten und Diskutanten.

Die Empfehlungen des Ethikrates zur Festlegung der zulässigen Nutzung, zur Einbeziehung von Ethikkommissionen, zur Qualitätssicherung und Transparenz seien nicht nur begrüßenswerte Ansätze, sondern zum Teil bereits gängige Praxis. Umstritten war, inwieweit inhaltlich und zeitlich begrenzte Sammlungen – etwa im Rahmen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten – auf die gleiche Weise wie große Biobanken zu behandeln seien.

Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob ein gesetzlich verankertes Biobankgeheimnis erforderlich ist,  um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Spender- und den Forscherinteressen zu finden. Insbesondere die Praktiker gaben zu bedenken, dass ein Biobankgeheimnis den Spendern und Wissenschaftlern zwar einen höheren Schutz biete, gleichzeitig aber zu einem möglicherweise erhöhten Verwaltungsaufwand für Forschungsprojekte führe und internationale Kooperationen behindere.

In der anschließenden Diskussion bestand keine Einigkeit darüber, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist oder eine Selbstregulierung innerhalb der Forschung auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage ausreicht. Diese Selbstregulierung wird unter anderem durch die Datenschutzkonzepte und Empfehlungen der TMF unterstützt.

Humanbiobanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z.B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen Daten und insbesondere gesundheitsbezogenen Informationen über die Spender elektronisch verknüpft sind. Sie spielen bei der Erforschung der Ursachen und Mechanismen zahlreicher Erkrankungen und ihrer Behandlung eine zentrale Rolle und sind für die biomedizinische Forschung ein unverzichtbares Hilfsmittel. Besondere rechtliche und ethische Herausforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl neuer Trends der Biobankenforschung, insbesondere hinsichtlich ihrer quantitativen und qualitativen Ausweitung, der zunehmenden Vernetzung und Internationalisierung sowie der Privatisierung und Kommerzialisierung.

Interessenten können die einzelnen Beiträge nachhören und in Kürze auch hier nachlesen. Informationen zur TMF unter http://www.tmf-ev.de

Ansprechpartner:

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten:
Bessere Behandlung von Patienten durch neue Leitlinie zum Reizdarmsyndrom

Berlin, 10. März 2011
Das Reizdarmsyndrom ist eines der häufigsten gastrointestinalen Krankheitsbilder in der Bevölkerung. Eine neue Leitlinie gibt Handlungsempfehlungen für Ärzte für eine bessere Diagnostik und Hinweise zu aktuellen Therapiemöglichkeiten, um die Versorgung von Patienten, die unter dieser Krankheit leiden, zu optimieren.

 Die interdisziplinäre S3-Leitlinie zur Definition, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie des Reizdarmsyndroms ist jetzt verabschiedet und veröffentlicht worden. Sie wurde gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Deutschen Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität (DGNM) in Zusammenarbeit mit elf weiteren nationalen Fachgesellschaften sowie der Selbsthilfegruppe betroffener Patienten erstellt. Die Leitlinie ist im Internet unter www.dgvs.de zu finden. Die Leitlinie ist somit mit und für alle Berufsgruppen, die Patienten mit Reizdarm betreuen - z.B. Gastroenterologen, Internisten, Allgemeinmediziner, Psychologen, Chirurgen, Pädiater, Schmerztherapeuten, Ernährungsmediziner, Naturheilkundler – entwickelt worden.

Das Reizdarmsyndrom ist eines der häufigsten gastrointestinalen Krankheitsbilder in der Bevölkerung. Nach der derzeitigen Datenlage liegt eine Krankheitshäufigkeit von ca. 7% vor, wobei mehr Frauen als Männer von der Erkrankung betroffen sind. Typisch ist eine chronische Symptomatik, die durch Bauchschmerzen, Blähungen und Stuhlgangsveränderungen wie Durchfall oder Verstopfung beherrscht werden kann. Die Beschwerden treten oft kombiniert und nicht selten im Wechsel auf.

„Patienten mit einem Reizdarmsyndrom erfahren eine deutliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität im Vergleich zur Normalpopulation“, so PD Dr. Pehl: „Eine adäquate Therapie ist essentiell, um die gesundheitsbezogenen Beeinträchtigungen des täglichen Lebens beheben bzw. relevant mindern zu können“

 Besonders hervorzuheben ist daher die neugefasste Definition des Reizdarmsyndroms, in der die große Symptomvielfalt und -variabilität praxisnah berücksichtigt wird. Gefordert wird jedoch auch eine deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Symptome, um das Reizdarmsyndrom als eindeutige Krankheit von normalen Verdauungsbeschwerden unterscheiden zu können. „Damit wird für den Patienten Sicherheit in der Diagnosestellung der Krankheit geschaffen. Diese Sicherheit ist für den Arzt notwendig, um eine geeignete Therapieentscheidung treffen zu können“, so Prof. Dr. Layer.

Erstmals wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur symptomorientierten medikamentösen Therapie des Reizdarmsyndroms erarbeitet, die sowohl etablierte Therapien, als auch moderne und alternative Therapieverfahren berücksichtigen und bewerten.

Die DGVS wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Sie fördert heute Forschung im Bereich Verdauung und Stoffwechsel, entwickelt Leitlinien und bietet Fort- und Weiterbildung von Ärzten in Klinik und Praxis an. Regelmäßige Tagungen, die Nachwuchsförderung und internationaler Austausch sind ihr ein besonderes Anliegen.

Ansprechpartner:

Dr. Viola Andresen MSc
Professor Dr. Peter Layer
Israelitisches Krankenhaus
Orchideenstieg 14
22297 Hamburg
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PD Dr. med. Christian Pehl
Krankenhaus Vilsbiburg
Medizinische Klinik
Krankenhausstr. 2
84137 Vilsbiburg
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Hamburg, 25.01.2011

Erfolgreiches Reputationsmanagement:

Den guten Ruf im Internet aktiv gestalten

Artikel in Blogs zu schreiben sowie Bilder und Videos von sich online zu veröffentlichen, ist der effektivste Weg, seinen Ruf im Internet zu stärken und krisensicher zu machen. Darauf hat Mirko Gründer von Medizin-SEO, Suchmaschinenoptimierung für den Gesundheitsmarkt, in seinem Vortrag beim Symposium des Medizin-Management-Verbands, Vereinigung der Führungskräfte im Gesundheitswesen, am 25.01.2011 in Hamburg hingewiesen.

Die ersten Treffer, die auf Google bei der Suche nach dem eigenen Namen oder dem Unternehmen auftauchen, müssten aus der eigenen Feder stammen. Gelangt das Unternehmen dann zu Recht oder zu Unrecht in schlechten Ruf, tauchen Berichte dazu im Idealfall erst auf den hinteren Plätzen der Trefferliste auf.

"Die Augen vor den Vorgängen im Netz zu verschließen, hilft nicht", erklärte Gründer vor Symposiums-Teilnehmern aus der medizinischen Praxis, dem Gesundheitsmanagement und der Pharmabranche. "Wer aktiv Informationen einstellt, stärkt seinen Ruf und macht ihn stabil für Krisen - gerade im Internet."

Der Medizin-Management-Verband ist eine Vereinigung für Führungskräfte im Gesundheitswesen, die ihren Mitgliedern und Gästen in Form eines Business-Clubs und Interessenverbands in regelmäßigen Treffen eine Kommunikationsplattform bietet. Er lädt monatlich zum Symposium. Im Februar referiert Klaus Maurer, Leiter der Hamburger Berufsfeuerwehr, über die Arbeit der Katastrophen-Einsatztruppe der Vereinten Nationen (UNDAC).

Weitere Termine und Themen unter: www.medizin-management-verband.de/programm

Pressemitteilung
Medizin-Management-Verband e.V.
Vereinigung der Führungskräfte im Gesundheitswesen Berufsverband
Parkallee 20
20144 Hamburg
www.medizin-management-verband.de

Hamburg, 30. September 2010

Die Stiftung Gesundheit schreibt den Publizistik-Preis 2011 aus. Die Auszeichnung gilt hervorragenden Veröffentlichungen, die gesundheitliches Wissen für Publikum und Patienten anschaulich vermitteln und Zusammenhänge transparent darstellen.

Die Auszeichnung ist mit 2.500 Euro dotiert. Für den Publizistik-Preis 2011 können Beiträge aus dem Jahr 2010 eingereicht werden. Als Preisträger in Frage kommen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Radio- und Fernsehbeiträge,

Multimedia- und Internet-Angebote, Bücher oder das Gesamtwerk von Publizisten. Die Ausschreibungsfrist endet am 14. Januar 2011.

Hier können Sie die Bewerbungsunterlagen herunterladen:
www.stiftung-gesundheit.de/pdf/publizistik-preis/Ausschreibungsunterlagen_pub-preis_2011.pdf

Alle Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie unter
www.stiftung-gesundheit.de/publizistik-preis/publizistik-preis.htm

Mehr zum Publizistik-Preis lesen Sie auch im Blog der Stiftung Gesundheit:
www.stiftung-gesundheit-blog.de/kategorien/medizinjournalismus

14.09.2010

Neue Masche der Eintrags-Offerten: Pseudo-Portale schreiben Ärzte und Zahnärzte an Stiftung Gesundheit stellt neue Welle unseriöser Anbieter fest.

Ärzte und Zahnärzte erhalten derzeit wieder dubiose Angebote per Post, sich in Internetportale einzutragen. Neue Masche: Offenbar unseriöse Anbieter lehnen sich dabei in der Aufmachung an etablierte Marken an - etwa durch die Kombination bekannter Internet-Adressen mit der Endung .net oder Zusätze wie "-online", "-Deutsche-" u.a.m. Vorliegende Angebote enthalten keine sinnhafte Leistung, und die oft hohen Entgelte stecken im Kleingedruckten. 

Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit, rät daher, die Angebote genau zu prüfen: "Ist es ein Trittbrettfahrer, der mit einer .net-Domain sich an bewährte Anbieter anlehnt? Dann Finger weg. Ärzte sollten prüfen, welche Leistung tatsächlich dahinter steckt. Nutzen bringen nur die Verzeichnisse, die erkennbar von großen Partnern vielfach genutzt werden."

Eine Checkliste für die Auswahl eines seriösen Ärzteverzeichnisses findet sich hier:
www.stiftung-gesundheit.de/presseservice/PI_PPreis-Vermischtes/pi-2009-06-08.htm

Die Stiftung Gesundheit hat in der Vergangenheit die Versender unseriöser Eintrags-Offerten erfolgreich verklagt und zugunsten von rund 500 Ärzten die Erstattung von unrechtmäßig erhobenen Gebühren gerichtlich durchgesetzt.

Stiftung Gesundheit, Vorsitzender des Vorstands: Dr. Peter Müller
Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg,
Tel. 040 / 80 90 87 - 0, Fax 040 / 80 90 87 - 555, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

12.08.2010

Erlösausfälle werden häufig dadurch verursacht, dass behandlungsrelevante Kodierungen nicht erfasst wurden. Es lohnt sich auch noch nach der Abrechnung Fallkodierungen zu überprüfen, um aus Sicht des Krankenhauses nachteilig abgerechnete Fälle zu korrigieren. Die PriA Dienstleistungen im Gesundheitswesen GmbH bietet eine fundierte Unterstützung und entsprechende Argumentationshilfen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.

Dr. Christine Winkler, Pressereferentin der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg, Remscheider Str. 16, 45481 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0163/4847-01

28.07.2010

Pathologen wollen „Kräfte bündeln“
In der Zukunft werden sich verstärkt neue Verbünde für strukturelle Kooperationen bilden. Bundesweit erstmalig wurden die Kompetenzen eines universitären Institutes für Pathologie in München mit den von 7 weiteren Praxen für Pathologie im Bereich der Molekularpathologie gebündelt. Pressemitteilung des BDP.

PRESSEMITTEILUNG 07/2010
Berlin, den 23. Juli 2010
Ethikrat nimmt Beratungen zu Fragen der Reproduktionsmedizin auf

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Ethikrat seine Beratungen zu Fragen der Reproduktionsmedizin aufgenommen. Impulsreferate von Jochen  Taupitz und Regine Kollek zu rechtlichen und medizinischen Aspekten neuer Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsmedizin bildeten den Auftakt der Diskussionen, die in eine Stellungnahme des Rates münden sollen.

Ratsmitglied Jochen Taupitz stellte die Frage, inwieweit das Embryonenschutzgesetz noch zeitgemäß ist, in das Zentrum seines Vortrags. Er konstatierte, dass das Embryonenschutzgesetz (ESchG) trotz zahlreicher Neuerungen in Fortpflanzungsmedizin und Entwicklungsbiologie seit mittlerweile zwanzig Jahren unverändert fortbesteht. Dies sei insofern problematisch, als das Gesetz strafrechtliche Verbote enthält, die aus  verfassungsrechtlichen Gründen besonders exakt formuliert sein müssen.

Taupitz gab einen Überblick über die Ziele des Embryonenschutzgesetzes und wies auf Regelungen hin, die entweder durch die jüngste Rechtsprechung – wie die des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Oberlandesgerichts  Rostock und des Bundesgerichtshofs – eingeschränkt worden sind oder  aus seiner Sicht  unterschiedlich ausgelegt werden können bzw.  rechtspolitisch umstritten sind. Dazu zählten das Verbot der  Eizellspende, der künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines  Verstorbenen, der Erzeugung und Verwendung von Embryonen zu einem nicht ihrer Erhaltung dienenden Zweck, der Leihmutterschaft sowie das Verbot, mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen. Auch müsse gefragt werden, so Taupitz, inwieweit es gerechtfertigt sei, den Embryo in vitro gemäß Embryonenschutzgesetz stärker zu schützen als den heranwachsenden Embryo bzw. Fötus gemäß dem geltenden Abtreibungsrecht. Dass das Embryonenschutzgesetz novelliert werden müsse, sei zwar weitgehend unbestritten; e  s müsse aber noch  diskutiert werden, ob es zu ergänzen bzw. zu präzisieren oder durch ein breiter gespanntes Fortpflanzungsmedizingesetz  abzulösen sei.

Ratsmitglied Regine Kollek zufolge ergibt sich aus den neuen  Entwicklungen reproduktionsmedizinischer Techniken, dem in den  vergangenen zehn Jahren geführten Ethikdiskurs und der jüngsten Rechtsprechung ein neuerlicher Diskussionsbedarf. Allerdings sei nicht klar, inwiefern die wissenschaftlich-technischen Entwicklungen eine  Reform des Embryonenschutzgesetzes zwingend erforderlich machten.

In ihrem Referat stellte Kollek die technischen Möglichkeiten und  Grenzen von In-vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatischer  Spermieninjektion (ICSI), Polkörperdiagnostik (PKD),  Präimplantationsdiagnostik (PID) und anderer reproduktionsmedizinischer Verfahren vor. Angesichts der  vergleichsweise geringen Erfolgsquoten und der relativ hohen Mehrlingsrate von IVF und ICSI gewinne nicht nur der Blastozystentransfer an Bedeutung, sondern auch die im Ausland häufig angewandte PID. Im Rahmen der Krankheitsdiagnostik werde sie zunehmend zur Identifizierung von Krankheitsdispositionen, aber auch zur Krankheitsvermeidung und zur Auswahl des Geschlechts oder eines sogenannten Retterbabys herangezogen.  Darüber hinaus werde die PID vielfach auch eingesetzt, um die Schwangerschaftsrate nach IVF zu erhöhen, ohne dass dieser Effekt tatsächlich belegt sei.

Im Zuge der Debatten über eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes bzw. die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes müsse, so Kollek, auch darüber nachgedacht werden, inwieweit man diesen neuen Entwicklungen Grenzen setzen sollte. Dabei müsse man auch die sozialen und Umweltfaktoren in den Blick nehmen, die Ursache unerwünschter Kinderlosigkeit sein können und den Einsatz der künstlichen Befruchtung befördern.  

In der anschließenden Diskussion zeigten sich die Ratsmitglieder zunächst an ganz konkreten Aspekten des Themas interessiert: der IVF-Statistik,  der Schwangerschaftsabbruchsrate nach IVF und nachfolgender Pränataldiagnostik (PND) sowie der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde die Frage erörtert, welche Konsequenzen eine Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes bzw. eine umfassende Regelung der neuen Technologien im Rahmen eines Fortpflanzungsmedizingesetzes nach sich zöge und inwieweit der Ethikrat eine Hilfestellung für den Gesetzgeber bieten könnte.

Bereits im November 2009 hatte der Ethikrat im Zuge der Festlegung  seines Arbeitsprogramms für 2010 das Thema Fortpflanzungsmedizin auf die Agenda gesetzt. Eine ratsinterne Arbeitsgruppe wird im August ihre Beratungen aufnehmen.

Die Präsentationen und der Audiomitschnitt der Diskussion sind unter
www.ethikrat.org/sitzungen/2010/plenarsitzung-des-deutschen-ethikrates-am-22.-juli-2010 abrufbar.


Prof. M. Dietel
Institut für Pathologie, Charité
Humboldt-Universität zu Berlin
Schumannstr. 20-21
10117 Berlin Germany
Stellungnahme entnommenes Gewebe
Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutschen Gesellschaft für Pathologie veröffentlichten die überarbeitete Fassung der Stellungnahme "Histologische Untersuchung von entnommenem Gewebe", vom 01.09.2009. Diese Stellungnahme finden Sie hier
Empfehlungen zum Umgang mit Interessenskonflikten
Die bei der Delegiertenkonferenz im Mai 2009 eingesetzte ad-hoc-Kommission der AWMF hat Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Fachgesellschaften erarbeitet, die durch das Präsidium der AWMF am 23. April 2010 bei seiner Sitzung in Frankfurt/Main verabschiedet wurden 

Informationen zum Gendiagnostikgesetz
Zur Klärung der Frage, ob Untersuchungen der Pathologie von den ab 01. Febr. 2010 in Kraft getretenes Gendiagnostikgesetz berührt werden, hat die DGP schon vor geraumer Zeit verschiedene Fragen mit der verantwortlichen Bundestagsabgeordneten Frau Biggi Bender aufgenommen. Die seitens der federführenden Partei gemachte Stellungnahme finden Sie hier.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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