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Die Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP) ist entsprechend ihrer satzungsmäßigen Aufgaben durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin als gemeinnützig/wissenschaftlich anerkannt worden. Mitgliedsbeiträge und Spenden an die DGP als wissenschaftliche Gesellschaft sind deshalb als Sonderausgaben abzugsfähig.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die regelmäßige Durchführung von Tagungen und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen, die die Fortschritte auf dem gesamten Gebiet der Pathologie in der Medizin aufzeigen und fördern sollen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Einzelpersonen oder Organisationen können Spenden in die Gesellschaft einbringen und auf folgende Konten einzahlen:
Spendenkonten der Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP):
1. HSH Nordbank Berlin
Konto Nr. 1001236496
BLZ 21050000
IBAN: DE42210500001001236496
Swift/BIC: HSHNDEHH
2. UniCredit Bank Austria AG,Wien
Konto Nr. 00171 496 300
BLZ: 12000
IBAN: AT39 1100 0001 71496300
Swift/BIC: BKAUATWW
3. Postscheckamt Zürich
Konto Nr. 80-54835-5
IBAN: CH36 0900 0000 8005 4835 5
Swift/BIC: POFICHBEXXX
Die von der Steuer absatzfähige Spendenbescheinigung wird Ihnen umgehend vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied der DGP --Herr Prof. Dr. med. Moch, Institut für Pathologie, UniversitätsSpital Zürich-- zugeschickt.
Weitere Fragen zur Gemeinnützigkeit werden Ihnen gerne von Herrn Prof. Dr. med. Moch beantwortet.
Die Bankverbindung der Rudolf-Virchow-Stiftung lautet
HSH Nordbank Berlin
Konto Nr. 1001236503
BLZ 21050000
IBAN: DE42210500001001236496
Swift/BIC: HSHNDEHH
Kontoinhaberin ist die „Rudolf-Virchow-Stiftung für Pathologie”.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die regelmäßige Durchführung von Tagungen und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen, die die Fortschritte auf dem gesamten Gebiet der Pathologie in der Medizin aufzeigen und fördern sollen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Einzelpersonen oder Organisationen können Spenden in die Gesellschaft einbringen und auf folgende Konten einzahlen:
Spendenkonten der Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP):
1. HSH Nordbank Berlin
Konto Nr. 1001236496
BLZ 21050000
IBAN: DE42210500001001236496
Swift/BIC: HSHNDEHH
2. UniCredit Bank Austria AG,Wien
Konto Nr. 00171 496 300
BLZ: 12000
IBAN: AT39 1100 0001 71496300
Swift/BIC: BKAUATWW
3. Postscheckamt Zürich
Konto Nr. 80-54835-5
IBAN: CH36 0900 0000 8005 4835 5
Swift/BIC: POFICHBEXXX
Die von der Steuer absatzfähige Spendenbescheinigung wird Ihnen umgehend vom geschäftsführenden Vorstandsmitglied der DGP --Herr Prof. Dr. med. Moch, Institut für Pathologie, UniversitätsSpital Zürich-- zugeschickt.
Weitere Fragen zur Gemeinnützigkeit werden Ihnen gerne von Herrn Prof. Dr. med. Moch beantwortet.
Die Bankverbindung der Rudolf-Virchow-Stiftung lautet
HSH Nordbank Berlin
Konto Nr. 1001236503
BLZ 21050000
IBAN: DE42210500001001236496
Swift/BIC: HSHNDEHH
Kontoinhaberin ist die „Rudolf-Virchow-Stiftung für Pathologie”.
Aktualisiert (Freitag, den 25. November 2011 um 08:56 Uhr)